Die Presbyterien leiten unsere drei Kirchengemeinden und fassen die dazu notwendigen Beschlüsse (laut Artikel 15 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland). Dazu treffen wir uns außerhalb der Schulferien einmal im Monat. Unsere Sitzungen finden fast immer gemeinsam mit allen drei Presbyterien zusammen statt. Die Angelegenheiten, die alle Presbyterien betreffen, beschließen wir gemeinsam. Unsere Sitzungen beginnen mit einer Andacht und enden mit einem gemeinsamen Gebet.
In jedem Presbyterium ist eine Angestellte der jeweiligen Gemeinde vertreten, die Mitarbeiterpresbyterin. Ein Presbyter/ eine Presbyterin übernimmt die Aufsicht über die Vermögensangelegenheiten der Gemeinde (Kirchmeister:in).
Hier unsere Presbyteriumsmitglieder im Einzelnen:
für Offenbach am Glan
wird demnächst ergänzt!
für Medard – Wiesweiler
Ronja Franke
Timo Hübner
Anette Jost
Konstanze Klein
Tobias Klinker
Meta Woll
für Niederalben-Niedereisenbach
wird demnächst ergänzt!
Das deutsche Wort für Presbyter bedeutet Älterer / Ältester. Der Ursprung des Ältestenamtes findet sich im Alten und im Neuen Testament. Älteste waren Repräsentanten des Volkes Israel bzw. Leiter einer frühchristlichen Gemeinde. Die Personen mit der meisten Erfahrung sollten die Gemeinde getreu ihren Traditionen leiten.
Die Aufgaben des Presbyteriums betreffen das ganze Gemeindeleben. Wichtige Aufgaben sind: Wahl von Gemeindepfarrern, Einstellung von Mitarbeitenden und deren Führung, Ordnung, Zahl und Ort der Gottesdienste, Verwaltung der Gemeinde, Einrichtung und Betreuung von Gebäuden, Feststellung des Haushaltsplans, Genehmigung der Konfirmationen, Beschluss einer Zukunftsplanung für unsere Gemeinden….
Alle Mitglieder des Presbyteriums sind gleichgestellt. Das Presbyterium wird für vier Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle konfirmierten Gemeindeglieder.